Freunde-Bonus
€ 50 für dich und € 50 für mich
€ 50 für dich und € 50 für mich
Überzeugen Sie Freunde und Verwandte in Ihrer Gemeinde von den Vorteilen von ultraschnellem Glasfaser-Internet und sichern Sie sich jeweils einen Bonus in Höhe von
€ 50 auf die Anschluss-Bestellung!
Sie können mehrere Haushalte werben und sich so Ihre gesamten Anschlusskosten sparen!
öFIBER-Kunden haben im Rahmen der Aktion „Freunde-Bonus“ die Möglichkeit, als werbende Personen Glasfaser-Neukund:innen als angeworbene Personen zu akquirieren und somit von einem Freunde-Bonus in Höhe von € 50 pro von einer angeworbenen Person abgegebenen öFIBER-Bestellung zu profitieren.
Für jede im festgelegten Zeitraum eingehende öFIBER-Bestellung bekommen die werbenden Personen sowie die neu angeworbenen Personen jeweils einen Bonus in der Höhe von € 50, der jeweils von ihren jeweiligen Anschlusskosten abgezogen wird.
Teilnahmeberechtigt als werbende Personen sind öFIBER-Kunden, die bis zum 25. Juli 2022 zumindest einen öFIBER Glasfaser-Anschluss mit einem Internetdienst von 24 Monaten innerhalb der teilnehmenden Gemeinde (Bad Waltersdorf/Ebersdorf) bestellt haben. Als angeworbene Personen bzw. Glasfaser-Neukund:innen gelten Personen, die im Zeitraum zwischen dem 21. April 2022 und dem 25. Juli 2022 eine öFIBER-Bestellung innerhalb des vordefinierten Ausbaugebiets abgeben, sofern die jeweilige Bestellung von der öGIG bestätigt wird.
Teilnahmeberechtigt als werbende Personen sind öFIBER-Kunden, die bis zum 28. Juli 2022 zumindest einen öFIBER Glasfaser-Anschluss mit einem Internetdienst von 24 Monaten innerhalb der teilnehmenden Gemeinde (Wildon/Straß in Steiermark/St. Veit in der Südsteiermark) bestellt haben. Als angeworbene Personen bzw. Glasfaser-Neukund:innen gelten Personen, die im Zeitraum zwischen dem 3. Mai 2022 und dem 28. Juli 2022 eine öFIBER-Bestellung innerhalb des vordefinierten Ausbaugebiets abgeben, sofern die jeweilige Bestellung von der öGIG bestätigt wird.
Teilnahmeberechtigt als werbende Personen sind öFIBER-Kunden, die bis zum 31. August 2022 zumindest einen öFIBER Glasfaser-Anschluss mit einem Internetdienst von 24 Monaten innerhalb der teilnehmenden Gemeinde (Birkfeld) bestellt haben. Als angeworbene Personen bzw. Glasfaser-Neukund:innen gelten Personen, die im Zeitraum zwischen dem 14. Juni 2022 und dem 31. August 2022 eine öFIBER-Bestellung innerhalb des vordefinierten Ausbaugebiets abgeben, sofern die jeweilige Bestellung von der öGIG bestätigt wird.
Teilnahmeberechtigt als werbende Personen sind öFIBER-Kunden, die bis zum 5. August 2022 zumindest einen öFIBER Glasfaser-Anschluss mit einem Internetdienst von 24 Monaten innerhalb der teilnehmenden Gemeinde (Ehrenhausen) bestellt haben. Als angeworbene Personen bzw. Glasfaser-Neukund:innen gelten Personen, die im Zeitraum zwischen dem 14. Juni 2022 und dem 5. August 2022 eine öFIBER-Bestellung innerhalb des vordefinierten Ausbaugebiets abgeben, sofern die jeweilige Bestellung von der öGIG bestätigt wird.
Teilnahmeberechtigt als werbende Personen sind öFIBER-Kunden, die bis zum 17. August 2022 zumindest einen öFIBER Glasfaser-Anschluss mit einem Internetdienst von 24 Monaten innerhalb der teilnehmenden Gemeinde (Frauental a. d. Laßnitz) bestellt haben. Als angeworbene Personen bzw. Glasfaser-Neukund:innen gelten Personen, die im Zeitraum zwischen dem 24. Juni 2022 und dem 17. August 2022 eine öFIBER-Bestellung innerhalb des vordefinierten Ausbaugebiets abgeben, sofern die jeweilige Bestellung von der öGIG bestätigt wird.
Teilnahmeberechtigt als werbende Personen sind öFIBER-Kunden, die bis zum 25. August 2022 zumindest einen öFIBER Glasfaser-Anschluss mit einem Internetdienst von 24 Monaten innerhalb der teilnehmenden Gemeinde (Lannach) bestellt haben. Als angeworbene Personen bzw. Glasfaser-Neukund:innen gelten Personen, die im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 25. August 2022 eine öFIBER-Bestellung innerhalb des vordefinierten Ausbaugebiets abgeben, sofern die jeweilige Bestellung von der öGIG bestätigt wird.
Es können beliebig viele Personen angeworben werden, insgesamt kann jede werbende Person Boni bis zu einer maximalen Höhe von € 299 sammeln. Jeder angeworbenen Person wird der Bonus in der Höhe von € 50 nur einmalig von den Anschlusskosten in Abzug gebracht.
Jeder Bonus kann ausschließlich von den Anschlusskosten der werbenden Person sowie der angeworbenen Person in Abzug gebracht werden, insbesondere wird eine Barauszahlung von Boni ausgeschlossen.
Im Falle eines Rücktritts von der jeweiligen öFIBER-Bestellung durch die werbende Person und/oder die angeworbene(n) Person(en) steht weder der werbenden Person noch einer angeworbenen Person ein Bonus für die betreffende öFIBER-Bestellung zu.
Sollten die im Formular angegebenen Daten fehlerhaft sein (z.B. fehlerhafte Bestellnummer) sind wir nicht verpflichtet, die korrekten Daten auszuforschen. Alle Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten oder anderer Daten (z.B. fehlerhafte Bestellnummer) ergeben, gehen zu Lasten der werbenden sowie der angeworbenen Person.