Hinweisgebersystem
Meldung von Verstößen gegen EU-Recht
Stand: 17.12.2023
Nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden sowie dem Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) soll sichergestellt werden, dass Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften gemeldet werden können.
Sollten Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von Verstößen gegen bestimmte Rechtsvorschriften bei der öGIG GmbH erlangt haben, dann dient die E-Mailadresse hinweisgeber@oegig.at der Übermittlung der Informationen, die Ihnen vorliegen. Dies gilt für Meldungen von Verstößen gegen Rechtsvorschriften, die folgende Bereiche betreffen:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- Öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
- Sonstige Rechtsbereiche gem. § 3 Abs. 3 bis 5 des HSchG
Was passiert, wenn Sie einen Hinweis einbringen?
Die öGIG GmbH verfügt über eine interne Meldestelle für die Abgabe von Hinweisen im Sinne des HSchG. Nur diese Stelle hat Zugriff auf Ihre Meldung. Die interne Stelle bei der öGIG wird Ihren Hinweis prüfen und dokumentieren und gegebenenfalls Folgemaßnahmen ergreifen. Unter Umständen wird sich die interne Stelle bei Ihnen melden, um den Hinweis zu besprechen, weitere Informationen einzuholen oder Fragen zu klären. Sollten Sie Ihren Hinweis anonym abgeben wollen, geben Sie bitte keine Daten preis, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen könnten.
Bitte um Beachtung der Datenschutzmitteilung zum HinweisgeberInnenschutzgesetz.