In wenigen Schritten zum öFIBER Anschluss.
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*Sie verpflichten sich für zumindest 24 Monate ab Fertigstellung Ihres Standorts bei einem auf dem Glasfasernetz der öGIG Fiber tätigen
Internet-Anbieter entgeltpflichtige Dienste zu beziehen.
Ihre Vorteile mit einem öFIBER Glasfaser-Anschluss
Ultraschnelles und unbegrenztes Internet
Maximale Zuverlässigkeit für sorgenfreies Surfen
Zukunftssichere Infrastruktur, fit für die nächsten Jahrzehnte
Wertsteigerung der Immobilie bzw. des Eigenheims
Alles aus einer Leitung möglich:
Internet, TV und Telefonie
Offenes Netz mit größter Auswahl an Internet-Anbietern*
Sie haben Fragen oder Interesse an einem Glasfaser-Anschluss?

Manuel Schmuck
Kundenberater in Ihrer GemeindeUnsere Internet-Anbieter
Mit einem öFIBER Anschluss können Sie aus folgenden Internet-Anbietern frei wählen. Diese bieten attraktive Internettarife und flexible Lösungen für TV und Telefonie an. Die Internettarife starten mit 150/50 Mbit/s schon ab € 33,99 mtl. (inkl. USt.). Und sichern Sie sich zusätzliche Rabatte bei den einzelnen Internet-Anbietern.

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Oft gestellte Fragen
Bis wohin wird die Glasfaser verlegt? Was kostet mich der Glasfaser-Anschluss? Antworten auf diese und noch andere häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Sobald Ihre Gemeinde die Bauphase erreicht hat und eine erfolgreiche bautechnische Begehung bei Ihnen vor Ort durchgeführt worden ist, kann die Hausinstallation starten. So einfach und unkompliziert wird Ihr Haus an das Glasfasernetz angeschlossen:
Hier die ersten Details zum Ablauf:
Schritt 1: Verlegung bis zur Grundstücksgrenze
Das von uns beauftragte Bauunternehmen verlegt ein Leerrohr (Mikrorohr) bis zum Übergabepunkt an Ihrer Grundstücksgrenze, der im Zuge der bautechnischen Begehung mit Ihnen vereinbart wurde. Zu beachten: Das Leerrohr (Mikrorohr) wird mit einer Endkappe Verschlossen – bitte diese nicht eigenständig öffnen.
Nach der bautechnischen Begehung starten Sie dann mit den weiteren Arbeiten.
Das Starterpaket inkl. detaillierter Anleitung für die Innenhausverkabelung bekommen Sie rechtzeitig von uns per Post zugesendet.
Schritt 2: Verlegung am Grundstück und Innenhausverkabelung
Sie verlegen ein 32 mm Schutzrohr (PE-Schlauch) auf Ihrem Grundstück und sorgen für die Einleitung ins Haus.
Bitte beachten Sie:
- Wir empfehlen eine Verlegungstiefe von 30 – 40 cm
- Bitte beachten Sie, dass das Mikrorohr nicht geknickt wird, sonst ist es unbrauchbar
Sie verlegen das 7 mm Mikrorohr, das Sie bei der bautechnischen Begehung erhalten haben, durch das von Ihnen verlegte Schutzrohr über das Grundstück bis zum Haus. Bitte beachten Sie, dass die Hauseinführung besondere Sorgfalt erfordert und dabei auf eine fachgerechte Abdichtung geachtet werden muss. Das 7 mm Mikrorohr soll entweder im EDV-Schrank oder an einer freien Wand (40x40 cm) enden..
Unser Tipp: Wenn Sie Unterstützung bei diesen Arbeiten benötigen, wenden Sie sich für ein Angebot an das für den öFIBER Glasfaser-Ausbau verantwortliche Bauunternehmen oder ein Bauunternehmen Ihrer Wahl.
Im Starterpaket sind folgende Komponenten enthalten:
Schritt 3: Aktivierung Ihres Anschlusses
Nachdem Sie die Arbeiten auf Ihrem Grundstück sowie in Ihrem Haus fertiggestellt und dies auch an uns gemeldet haben, kontaktiert Sie das
Montageteam, um mit Ihnen einen Termin für die Aktivierung Ihres Anschlusses zu vereinbaren.
Bei diesem Termin (Dauer ca. 1 Stunde) wird dann die Glasfaser von Ihrer Grundstücksgrenze bis zum Hausanschlusskasten eingeblasen.
Danach schließt das Montageteam die mitgebrachte ONT-Box an das von Ihnen verlegte Starterpaket an. Zu guter Letzt wird der Anschluss aktiviert und gemessen.
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Wie kann ich als Bewohner eines Mehrparteienhauses bestellen und was kostet das?
Sie können auf unserer Webseite unter www.oefiber.at/bestellung ihre Bestellung aufgeben. Der Anschluss ist kostenlos, lediglich der Internetanbieter könnte eine Aktivierungsgebühr in Rechnung stellen.Muss der/die Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft einem Ausbau zustimmen?
Ja, da bauliche Maßnahmen am Grundstück und im Haus notwendig sind. Dies gilt sowohl für Bestellungen von Mietern als auch von Wohnungseigentümern. Sollte kein Vertrag mit dem Eigentümer/der Eigentümergemeinschaft zu Stande kommen, kann ihre Bestellung nicht umgesetzt werden.Bei ihrer Bestellung können sie die Kontaktdaten des/der Eigentümer bekannt geben, gerne kümmern wir uns um die weitere vertragliche Abwicklung. Sie können zusätzlich natürlich auch den direkten Kontakt zu Ihrem Vermieter/Ihrer Hausverwaltung suchen und Ihr Interesse bekunden.
Was wird im Gebäude verbaut?
Im Gebäude wird ein Hausanschlusskasten (HAK) montiert. Die Größe richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen (Nutzungseinheiten) in ihrem Haus. Von dort aus werden Glasfaserkabel auf die einzelnen Wohnungen verlegt. In jede Nutzungseinheit werden von uns eine OTO- und eine ONT-Box montiert und verkabelt. Für die Montage ist ein entsprechender Zugang in ihre Wohnung erforderlich. Nach der Installation dieser Geräte kann ein Internetanbieter ausgewählt werden.Was passiert, wenn ich umziehe?
Die verbauten Geräte verbleiben in der Wohnung, der Anschluss kann auch von den nächsten Bewohnern genutzt werden. Der Vertrag beim Internetanbieter kann üblicherweise übertragen werden.- Es ist bereits ein Leerrohr vorhanden (beispielsweise auch für eine Stromleitung eines Garagentors etc.). Dieses kann mitverwendet werden, sofern 7mm Platz sind (das ist der Außendurchmesser des Mikrorohrs für die Glasfaser), ein Kurvenradius von 25cm nicht unterschritten wird und die Lage des Leerrohrs mit dem definierten Übergabepunkt von Seiten des Bauunternehmens übereinstimmt. Dieser wird im Zuge der Begehung Ihres Grundstücks festgelegt, auf Wünsche wird natürlich bei Möglichkeit eingegangen.
- Selbstverlegung des Leerrohrs, hier finden Sie nähere Infos dazu.
- Verlegung des Leerrohrs durch ein von Sie beauftragtes Bauunternehmen, hierfür kann die öGIG GmbH keine Kosten übernehmen.
- Verlegung des Leerrohrs durch unseren Baupartner vor Ort: hierbei übernehmen wir Kosten in der Höhe von € 250. (ACHTUNG: in den Gemeinden Brückl, Magdalensberg, Kappel am Krappfeld, St.Georgen am Längsee, Hüttenberg, Althofen, Klein St. Paul, Eberstein und Guttaring gilt diese Information nicht, in diesen Gemeinden muss die Verlegung auf Eigengrund vom Kunden durchgeführt werden)