Sobald Ihre Gemeinde die Bauphase erreicht hat und eine erfolgreiche bautechnische Begehung bei Ihnen vor Ort durchgeführt worden ist, kann die Hausinstallation starten. So einfach und unkompliziert wird Ihr Haus an das Glasfasernetz angeschlossen:
Hier die ersten Details zum Ablauf:
Schritt 1: Verlegung bis zur Grundstücksgrenze
Wir verlegen, auf öffentlichem Grund, bis zu Ihrer Grundstücksgrenze ein 7 mm Mikro-Rohr. Das Mikro-Rohr wird mit einer Endkappe verschlossen. Bitte entfernen Sie diese Endkappe nicht eigenständig, dies wird später von einem Fachmann erledigt. Im Anschluss daran können Sie mit Ihren Vorbereitungen starten. Detaillierte Infos und die benötigten Materialien für Ihre Inhausverkabelung bekommen Sie rechtzeitig als „Starterpaket“ zugesendet.
Schritt 2: Verlegung am Grundstück und Inhausverkabelung
Sie verlegen ein 32 mm Schutzrohr (FXP Schlauch 32 mm oder ein PE Rohr 32 mm, z. B. ein Wasserleitungsrohr) am Grundstück und sorgen für die Einleitung ins Haus.
Bitte beachten Sie:
- Wir empfehlen eine Tiefe von mindestens 30 cm.
- Geben Sie unter- und oberhalb des Schutzrohres eine 10 cm Sandschicht.
- Achten Sie darauf, enge Kurven zu vermeiden (der Mindestradius für das 7 mm Mikro-Rohr beträgt im Außenbereich 25 cm). Ein einmal geknicktes Mikro-Rohr ist für die Installation unbrauchbar.
Sie verlegen das 7 mm Mikro-Rohr, welches von der öGIG bis zur Grundstücksgrenze verlegt wurde, durch das von Ihnen verlegte Schutzrohr über das Grundstück bis zum Haus. Bitte beachten Sie, dass die Hauseinführung besondere Sorgfalt erfordert und dabei auf eine fachgerechte Abdichtung geachtet werden muss. Die Bohrung soll idealerweise in einem Winkel zwischen 0 und 30° nach unten zur Gebäudeaußenkante verlaufen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern. Das 7 mm Mikro-Rohr soll entweder im EDV-Schrank oder an einer freien Wand (40x40 cm) im Technikraum/Abstellraum enden.
Empfehlung: Je nach Situation vor Ort gibt es unterschiedliche Lösungen. Wenden Sie sich an baulich versierte Personen, um den am besten geeigneten Hauseinführungspunkt zu finden. Wenn Sie für die Verlegung der Leerrohre auf Ihrem Grundstück sowie für die Glasfaser-Verkabelung in Ihrem Haus Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, finden Sie hier die richtigen Elektro- und Bautechniker für Ihr Glasfaser-Projekt: www.oefiber.at/technik-partner.
In dem von uns gelieferten „Starterpaket“ sind folgende Komponenten für Sie enthalten:
Der Hausanschlusskasten (HAK), das Optical-Termination-Outlet (OTO-Box) und das Innenkabel müssen wie folgt angebracht werden. Eine detaillierte Anleitung finden Sie ebenfalls im „Starterpaket“.
Schritt 3: Montage der ONT-Box und Aktivierung der Glasfaser
Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen, an dem ein Montageteam die Glasfaser bis zum HAK einbläst. Das Montageunternehmen verbindet danach die Inhausverkabelung mit der eingeblasenen Glasfaser im Hausanschlusskasten (HAK) sowie die OTO-Box mit der Optical Network Termination (ONT) mittels optischem Verbindungskabel. Der Monteur aktiviert nun Ihren Glasfaser-Anschluss und misst die ordentliche Verbindung bis zu Ihrer OTO-Box.
Sobald Sie einen Dienst bei Ihrem bevorzugten Internet-Anbieter bestellt haben, können Sie den Router oder das Modem an die ONT anschließen und mit Lichtgeschwindigkeit lossurfen!
- Es ist bereits ein Leerrohr vorhanden (beispielsweise auch für eine Stromleitung eines Garagentors etc.). Dieses kann mitverwendet werden, sofern 7mm Platz sind (das ist der Außendurchmesser des Mikrorohrs für die Glasfaser), ein Kurvenradius von 25cm nicht unterschritten wird und die Lage des Leerrohrs mit dem definierten Übergabepunkt von Seiten des Bauunternehmens übereinstimmt. Dieser wird im Zuge der Begehung Ihres Grundstücks festgelegt, auf Wünsche wird natürlich bei Möglichkeit eingegangen.
- Selbstverlegung des Leerrohrs, hier finden Sie nähere Infos dazu.
- Verlegung des Leerrohrs durch ein von Sie beauftragtes Bauunternehmen, hierfür kann die öGIG GmbH keine Kosten übernehmen.
- Verlegung des Leerrohrs durch unseren Baupartner vor Ort: hierbei übernehmen wir Kosten in der Höhe von € 250. (ACHTUNG: in den Gemeinden Brückl, Magdalensberg, Kappel am Krappfeld, St.Georgen am Längsee, Hüttenberg, Althofen, Klein St. Paul, Eberstein und Guttaring gilt diese Information nicht, in diesen Gemeinden muss die Verlegung auf Eigengrund vom Kunden durchgeführt werden)