Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel der öGIG Fiber GmbH in deren Ausbaugebiet in Klosterneuburg
Am Gewinnspiel teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen über 18 Jahre und juristischen Personen vertreten durch ihre zur Geschäftsführung befugten Gesellschaftsorgane, sofern deren Adresse (Wohnadresse oder Adresse des Zweitwohnsitzes oder Firmenadresse) im Ausbaugebiet der öGIG Fiber GmbH in Klosterneuburg liegt.
Mögliche Gewinne sind ein „Kostenloser öFIBER Anschluss“ oder „50% Rabatt auf öFiber Anschluss“ bei der Bestellung der Herstellung eines Glasfaseranschlusses und einem anschließenden Vertragsabschluss im Ausbaugebiet Klosterneuburg mit der öGIG Fiber GmbH oder Goodie-Bags der öGIG Fiber GmbH.
Die Gewinne „kostenloser öFIBER Anschluss“ und „50%-Rabatt auf öFIBER Anschluss“ können nur auf der Grundlage der nachstehenden Gewinnbedingungen eingelöst werden:
Kostenloser öFIBER Anschluss = Im Wert von max. € 299
Kostenloser öFIBER Anschluss: Gilt nur für Bestellungen innerhalb der Bestellphase mit mindestens einem Internetdienst von einem oder mehreren auf unserer Website angeführten Internet-Anbietern. Dieser Internetdienst muss in den ersten 24 Monaten ab Fertigstellung des Anschlusses aktiv sein. Der Rabatt bei einem Zweifach-Anschluss mit zwei Internetdiensten beträgt € 199, wodurch dieser Anschluss auf € 0 rabattiert wird. Der Rabatt bei einem Dreifach-Anschluss mit drei Internetdiensten beträgt € 99, wodurch dieser Anschluss auf € 0 rabattiert wird.
50 % Rabatt auf öFIBER Anschluss = Im Wert von max. € 149,50
50% Rabatt auf einen öFIBER Anschluss: Gilt nur für Bestellungen innerhalb der Bestellphase mit mindestens einem Internetdienst von einem oder mehreren auf unserer Website angeführten Internet-Anbietern. Dieser Internetdienst muss in den ersten 24 Monaten ab Fertigstellung des Anschlusses aktiv sein.
Mit dem Gewinn eines derartigen „Kostenlosen öFIBER-Anschlusses“ oder eines „50% Rabatts auf öFIBER Anschluss“ schließt der Gewinner nicht unmittelbar einen Vertrag auf Herstellung eines Glasfaseranschlusses mit der öGIG Fiber GmbH ab, sondern ist berechtigt, seinen Gewinn bei einer Bestellung der Herstellung eines Glasfaseranschlusses unter Zugrundelegung der zuvor aufgeführten Gewinnbedingungen einzulösen und in Form eines Rabatts in Abzug zu bringen. Die genauen Voraussetzungen für die Bestellung der Herstellung eines Glasfaseranschlusses und die anschließende Annahme der Bestellung durch die öGIG Fiber GmbH, der Leistungsumfang sowie die Vertragsbedingungen für den Vertragsabschluss sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen der öGIG Fiber GmbH zu entnehmen. Diese sind abrufbar unter: https://oegig.at/agb . Der Teilnahmeberechtigte nimmt dabei insbesondere zur Kenntnis, dass die Bestellung eines Glasfaseranschlusses bei Häusern und Mehrparteienhäusern nur möglich ist, wenn der Eigentümer/die Eigentümer des Hauses (bzw. die Eigentümergemeinschaft) bei der öGIG Fiber GmbH die Herstellung des Glasfaseranschlusses an das Glasfasernetz bestellt.
Sofern der Teilnahmeberechtigte einen „Kostenlosen öFIBER-Anschluss“ oder einen „50%-Rabatt auf öFIBER Anschluss“ für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses gewinnt, bezieht sich ein derartiger Gewinn ausschließlich auf die Herstellung von Glasfaseranschlüssen der öGIG Fiber GmbH in ihrem Ausbaugebiet in Klosterneuburg nach Maßgabe der oben angeführten Gewinnbedingungen und den Vertragsbedingungen der öGIG Fiber GmbH.
Erfüllt ein Gewinner eines „Kostenlosen öFIBER-Anschlusses“ oder eines „50%-Rabatts auf öFIBER Anschluss“ die oben aufgeführten Gewinnbedingungen und/oder die Voraussetzungen für die Bestellung eines Glasfaseranschlusses bei der öGIG Fiber GmbH zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses nach deren Vertragsbedingungen in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht nicht, ist die Inanspruchnahme des Gewinns durch den Teilnahmeberechtigten nicht möglich. Der Gewinn verfällt in diesem Fall. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Barablöse.
Für den Fall, dass der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Ausbaugebiet in Klosterneuburg ganz oder teilweise unterbleiben sollte, ist die Inanspruchnahme des Gewinns „Kostenloser öFIBER-Anschluss“ und „50%-Rabatt auf öFIBER Anschluss“ nicht möglich und besteht diesfalls kein Anspruch auf Barablöse. Eine Haftung der öGIG Fiber GmbH ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Für den Fall, dass der teilnahmeberechtigte Gewinner die Gewinnbedingungen für einen „kostenlosen öFIBER Anschluss“ oder einen „50%-Rabatt öFIBER Anschluss“ nicht einhält etwa, weil ein Vertragsabschluss mit einem Internetserviceprovider innerhalb des vereinbarten Zeitraums unterbleibt, verfällt der Gewinn und ist die öGIG Fiber GmBH diesfalls zur Nachverrechnung des Gewinnwerts in Folge Wegfall des Rabatts berechtigt.
Ein Gewinner kann unter Vorlage der per E-Mail übermittelten Gewinnbestätigung seinen Gewinn ausschließlich im Zeitraum vom 12.01.2023 bis 27.04.2023 im Store der öGIG Fiber GmbH in Klosterneuburg, Stadtplatz 18, 3400 Klosterneuburg einlösen, das heißt er kann im Falle des Gewinns eines Goodie-Bags dieses dort abholen oder im Falle des Gewinns eines „Gratisanschlusses“ oder eines „Sofort-Rabatts“ im Rahmen einer im Store erfolgenden Bestellung der Herstellung eines Glasfaseranschlusses bei der öGIG Fiber GmbH den Rabatt abziehen lassen, wobei er sich zur Einhaltung der Gewinnbedingungen verpflichtet. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Annahme der Bestellung durch die öGIG Fiber GmbH. Für eine Dritte Person, an die der Gewinn – wie oben beschrieben – weitergegeben wurde, gilt dies sinngemäß.
Jeder Teilnahmeberechtigte darf für seine Adresse im Ausbaugebiet der öGIG Fiber GmbH in Klosterneuburg im Zeitraum vom 12.01.2023 und 27.04.2023, sofern er bei seiner Teilnahme keinen Gewinn erzielt hat oder ein Goodie Bag gewonnen hat, mehrmals jedoch maximal einmal am Tag teilnehmen. Der mehrmalige Gewinn eines Goodie Bags ist jedoch ausgeschlossen.
Nicht eingelöste Gewinne verfallen jedenfalls am 28.04.2023.
Eine Barablöse von Gewinnen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Es kann jederzeit zu Änderungen des Gewinnspiels kommen. Die öGIG Fiber GmbH behält sich vor das Gewinnspiel im Falle unvorhergesehener Ereignisse abzubrechen. Eine Haftung der öGIG Fiber GmbH in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel insb. bei Ablehnung des Vertragsabschlusses zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses durch die öGIG Fiber GmbH und einer damit verbundenen, unterbleibenden Einlösungsmöglichkeit für einen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Gewinner nimmt zur Kenntnis, dass die Inanspruchnahme des Gewinns auf eigene Kosten und Gefahr erfolgt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutzinformation für Teilnehmer am Gewinnspiel der öGIG Fiber GmbH in deren Ausbaugebiet in Klosterneuburg
Die öGIG Fiber GmbH veranstaltet ein Gewinnspiel XX für die Gemeinde/die Ausbauregion in Klosterneuburg. Für die Teilnahme am Gewinnspiel verarbeitet die öGIG Fiber GmbH personenbezogene Daten und zieht hierzu als Auftragsverarbeiter auch ihr konzernverbundenes Unternehmen öGIG GmbH heran.
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, verarbeiten wir die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse, Ihre Postleitzahl samt Ort, Ihre Adresse und Ihre Hausnummer.
Sollten Sie im Rahmen des Gewinnspiels gewinnen, erhalten Sie von uns eine Bestätigung Ihres Gewinns an die von Ihnen eingegebene E-Mail-Adresse. Wir verarbeiten im Falle eines Gewinns daher ihren Vornamen, Nachnamen, ihre E-Mail-Adresse sowie die von Ihnen angegebene Adresse (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer). Die Daten werden von uns 3 Monate nach Ablauf des Zeitraums des Gewinnspiels, sohin 3 Monate nach dem 27.04.2023, gelöscht.
Sollten Sie im Rahmen des Gewinnspiels nicht gewinnen, werden die von Ihnen bei uns eingegebenen Daten nach einem Tag gelöscht und nicht weiter verarbeitet und gespeichert.
Wir verarbeiten die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten nur soweit sie zur Erfüllung des Zweckes nämlich der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich sind.
Sie haben grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten gemäß Art 15 DSGVO, auf Berichtigung unzutreffender Daten gemäß Art. 16 DSGVO, auf Löschung von Daten nach Art 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten gemäß Art 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten gemäß Art 18 DSGVO, auf Widerspruch gegen die unzumutbare Datenverarbeitung gemäß § 21 DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit gemäß Art 20 DSGVO.
Sofern die Verarbeitung aufgrund Ihrer Einwilligungserklärung erfolgt, haben Sie als betroffene Person die Möglichkeit, diese jederzeit zu widerrufen, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt.
Sie haben als betroffene Person das Recht, sich an eine Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist in Österreich die Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien.